- in der Altersvorsorge: höhere garantierte Rentenfaktoren oder höhere Mindestrenten (Renten-, Risikolebensversicherungen sowie bei Riester- und Basisrenten)
- bei der Arbeitskraftabsicherung:
höhere versicherte Renten bei BU und Grundfähigkeit
Erstmals seit 30 Jahren steigt der Höchstrechnungszins zum Jahresbeginn 2025 – von 0,25 % auf 1 %. Das bedeutet für Dich: die garantierten Rentenleistungen und die Überschussbeteiligung steigen. Das wirkt sich sowohl auf die unterschiedlichen Arten von Rentenversicherung als auch auf Risiko-Lebensversicherungen und Absicherungen der Arbeitskraft aus.
Einige Lebensversicherer bieten eine automatische Umstellung an, wenn die Verträge noch in 2024 abgeschlossen werden.
Weil Du versicherungstechnisch jetzt noch ein Jahr jünger bist als im kommenden Jahr. Das wirkt sich direkt auf den Beitrag aus, denn Alter ist ein Risiko für die Versicherer.
Lebensversicherer können die in den letzten Jahren gebildete Zinszusatzreserve allmählich auflösen. Diese Reserve wurde aufgebaut, um die Garantiezinsen in einem Niedrigzinsumfeld zu sichern. Die freiwerdenden Mittel kommen den Kunden zugute – nicht den Unternehmen oder den Aktionären.
Die Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren steigen, was zu höheren Überschussbeteiligungen für die Kunden führen kann.
Anbieter von Renten- oder Lebensversicherungen können den Garantiezins nicht frei bestimmen. Dessen Höhe wird indirekt durch den Höchstrechnungszins begrenzt, den das Bundesfinanzministerium festlegt und der die Obergrenze darstellt, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen.