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Mütterrente

Mütterrente

Schon beantragt?


Die Mütterrente bringt auch im Jahr 2026 bereits spürbare Verbesserungen für viele Eltern, vor allem für jene, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Doch das große Plus – die vollständige Mütterrente III – lässt noch ein wenig auf sich warten: Erst ab 2027 wird sie vollständig berücksichtigt.


Die neuen Regelungen


Was gilt 2026?

Für Kinder, die vor 1992 zur Welt kamen, werden aktuell bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind angerechnet. Ein solcher Entgeltpunkt hat im Jahr 2026 einen Wert von 40,79 Euro pro Monat. Das bedeutet: Die Mütterrente für ein vor 1992 geborenes Kind liegt derzeit bei rund 102 Euro brutto im Monat.

Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bereits mit drei Entgeltpunkten berücksichtigt. Das entspricht ungefähr 122 Euro pro Monat – also etwas mehr.

 

Blick nach vorn

Die Mütterrente III verfolgt das Ziel, alle Kinder gleichzustellen, unabhängig vom Geburtsjahr. Dafür sollen bei vor 1992 geborenen Kindern künftig 36 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Das entspricht einem halben Entgeltpunkt zusätzlich pro Kind.

Bei einem Rentenwert von 40,79 Euro ergibt sich daraus ein Plus von etwa 20,40 Euro pro Kind. Und dieser Betrag summiert sich:

  • zwei Kinder: ca. 40,80 Euro,
  • drei Kinder: ca. 61,20 Euro zusätzlich.

Ein kleiner Betrag pro Kind – aber für viele Eltern ein wichtiges Stück Anerkennung.

Zahlungen

Die vollständige Umsetzung startet am 1. Januar 2027. Doch die tatsächlichen Auszahlungen erfolgen erst ab 2028. Der Grund ist einfach: Die Rentenversicherung muss Millionen Renten neu berechnen – ein technischer Kraftakt.

Wer bereits vor 2028 Rente erhält, muss sich keine Sorgen machen. Die zusätzlichen Beträge werden rückwirkend ausgezahlt. Ein Antrag? In aller Regel nicht nötig. Die Rentenversicherung erledigt die Anpassungen automatisch.

Wer profitiert?

Schätzungen zufolge können rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Mütterrente III profitieren. Zwar stehen meist Mütter im Fokus, doch natürlich können auch Väter die Kindererziehungszeiten geltend machen – sofern diese zwischen den Eltern aufgeteilt wurden.


Kurz und knapp

  • 2026: Mütterrente II wirkt bereits.
    • vor 1992 geboren: ca. 102 €/Monat
    • ab 1992 geboren: ca. 122 €/Monat
  • Mütterrente III: Schließt die Lücke für ältere Geburtsjahrgänge.
    • zusätzlich ca. 20,40 € pro Kind, volle Auszahlung ab 2028.
  • Automatisch: Kein Antrag nötig, Nachzahlungen kommen rückwirkend.

Vorteil: Mehr Gerechtigkeit für alle Eltern – auch für Väter.


Fazit

Bereits 2026 macht sich die Mütterrente bemerkbar. Die vollständige Gleichstellung aller Kinder und die höheren Zahlbeträge folgen Schritt für Schritt – und bringen vielen Familien endlich die Anerkennung, die sie verdient haben.

Aber,

die Mütterrente kann den so genannten Gender Pension Gap nicht auffangen – zwischen Männern und Frauen klafft immer noch eine große Rentenlücke. Die kann nur private Vorsorge schließen. Je früher du damit anfängst umso mehr kann der Zinseszinseffekt wirken und umso kleiner ist der monatliche Aufwand.


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