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Haftpflichtversicherung

 

 

 

 


Die Haftpflichtversicherung

Finanzen einfach erklärt


Kleine Fehler – große Folgen

Ein Fall aus dem realen Leben:

Der Sohn eines Versicherungsnehmers verbrennt seine Zeugnisse im Sekretariat der geschlossenen 
Schule. Ein Teil des Gebäudes brennt völlig aus; es gibt starke Beschädigungen des gesamten Baus nach einer massiven Rauchgasdurchzündung (Flashover). Die Schule muss kurzfristig Schul-Container organisieren und für den Zeitraum der Sanierung umziehen. An Sanierungs- und Ausweichkosten sind tatsächlich 10,7 Mio. € aufgelaufen.

Zugegeben: Das ist ein ziemlich gravierender Fall aus der Praxis. Aber auch schon kleinere Fälle belasten die Haushaltskasse unnötig.


Ein Schlüsselverlust kann bis 10.000 € kosten, wenn eine zentrale Schließanlage ausgewechselt werden muss.

Die Filzgleiter deiner Esstischstühle sind durch und beschädigen den Parkettboden der gemieteten Wohnung. Abschleifen und Versiegeln kostet rund 1.000 €. 

Du bist bei Freunden zu Besuch und trittst versehentlich auf die heruntergefallene Brille deines Gastgebers. Kosten: 700 €.


§ 823 BGB

(1) »Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt,
ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.«
 
Das gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch beruflich – ob als Handwerker, Freelancer oder Dienstleister.

Dein Schutz vor den finanziellen Risiken des Alltags.

Eine private Haftpflicht­versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Denn sie bezahlt und gleicht Schäden aus, die du anderen unabsichtlich zufügst. Das kann schneller passieren als man denkt und ein Vermögen kosten. Insbesondere dann, wenn Menschen betroffen sind. 

Wer einen Schaden verursacht hat, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Lohnausfall, Rentenzahlung – da können schnell riesige Summen zusammenkommen.


Drei wichtige Fachbegriffe

Nicht deliktfähige Personen

Nur wer erkennt, dass seine Handlungen zur Verursachung eines Schadens führen können, kann auch zur Verantwortung gezogen werden. 

Nicht deliktfähige Personen, wie Kinder unter sieben Jahren oder Personen mit geistigen Einschränkungen, können deshalb für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Aufsichtpflicht wurde verletzt. Im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.

Geschädigte bleiben dann auf den Kosten sitzen. Da sich aber Eltern häufig in der moralischen Pflicht sehen, ersetzen sie den Schaden oft aus eigenen Mitteln, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht.

Moderne Privathaftpflichtversicherungen enthalten eine Klausel, die genau solche Fälle abdeckt;  entweder für nicht-deliktfähige Kinder oder – noch besser – für nicht-deliktfähige Personen, also auch Volljährige mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. Durch diese Zusatz-Deckung ist man auf der sicheren Seite und erspart sich unangenehme Auseinandersetzungen mit Geschädigten und Versicherungen.

Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung ist eine Zusatzleistung in der Privathaftpflichtversicherung, die greift, wenn jemand dir einen Schaden zufügt, aber nicht in der Lage ist, diesen zu begleichen. Das ist dann der Fall, wenn entweder keine Haftpflichtversicherung besteht oder die finanzielle Lage dazu nicht ausreicht. Diese Deckung schützt also dich selbst als Geschädigten.

Gefälligkeitsschäden

Angenommen, du hilfst einem Freund beim Umzug und dir rutscht der neue, teure Flatscreen aus den Händen. Der Fernseher knallt die Treppe runter. Schaden: 1.400 €.

Für solche Gefälligkeitsschäden besteht gesetzlich kein Haftpflichtanspruch des Geschädigten, denn der "Freundschaftsdienst" oder die "Nachbarschaftshilfe" erfolgt freiwillig (oder auf eine Bitte hin) und unentgeltlich. Juristisch gesehen wurde ein „stillschweigender Haftungsausschluss“ vereinbart. Auch wenn du weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hast, siehst du dich vielleicht doch in der moralischen Verpflichtung, die Kosten des Schadens zu übernehmen. Um das zu vermeiden oder die Beziehung zum Geschädigten nicht zu belasten, sollte deine Privathaftpflicht-Versicherung die Klausel "Gefälligkeitsschäden" mit einschließen.


Das deckt eine gute Haftpflichtversicherung ab:

Forderungsausfalldeckung: Wenn dir jemand einen Schaden zufügt, aber nicht zahlen kann, springt deine Versicherung ein.

Schlüsselverlust: Ob Wohnungsschlüssel oder der Schlüssel zur Firma – die Kosten für den Austausch von Schließanlagen sind gedeckt.

Mietsachschäden: Schäden an der gemieteten Wohnung, z. B. am Parkett oder an Türen, sind abgesichert.

✔  Schäden durch nicht deliktfähige Personen: Wenn Kinder oder Menschen mit Einschränkungen einen Schaden verursachen, bist du geschützt.

✔  Gefälligkeitsschäden: Wenn du bei einem Umzug hilfst und dir ein Karton mit wervollem Porzellan aus den Händen rutscht, ist der Schaden gedeckt.


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