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Freistellungsauftrag

 

 

 

 


2. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Was ist das?

Die NV-Bescheinigung ist ein Nachweis vom Finanzamt, dass du keine Einkommensteuer zahlen musst, weil dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Damit entfällt der Steuerabzug auf Kapitalerträge vollständig – egal wie hoch sie sind.


Für wen lohnt sich das?

  • Rentner, Studierende, Geringverdiener
  • Minderjährige mit hohen Kapitalerträgen
  • Alle, deren Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt
    (2026: ca. 12.100 € für Singles, ca. 24.200 € für Paare)

Vorteile

  • Kein Steuerabzug auf Kapitalerträge
  • Keine Steuererklärung nötig
  • Mehr Liquidität – Kapitalerträge werden brutto ausgezahlt

Beantragung

  • Formular NV 1 A beim Finanzamt einreichen (oder online via ELSTER)
  • Steuer-ID und Einkommensangaben erforderlich
  • Gültigkeit: bis zu 3 Jahre (spätestens bis 31.12. des dritten Jahres)
  • Bei Überschreiten des Grundfreibetrags: Bescheinigung zurückgeben

Unterschied zum Freistellungsauftrag

  • FSA: Steuerfreiheit bis 1.000 €/2.000 €
  • NV-Bescheinigung: Vollständige Steuerfreiheit auf Kapitalerträge, solange Einkommen unter Grundfreibetrag bleibt



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