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Freistellungsauftrag

 

 

 

 


Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückbekommen

Grundsätzlich kannst du zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Einkommensteuererklärung zurückholen – aber es gibt ein paar wichtige Punkte:

Wann bekommst du die Steuer zurück?

  • Wenn deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 € bei Ehepaaren) überschreiten und du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt hast.
  • Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Abgeltungssteuer ist pauschal 25 %).
    → Dann kannst du die Günstigerprüfung beantragen, und das Finanzamt rechnet mit deinem niedrigeren Satz.
  • Wenn du Verluste aus Kapitalanlagen hast, die mit Gewinnen verrechnet werden können.

Aber:

  • Du musst aktiv eine Steuererklärung abgeben (Anlage KAP).
  • Das Geld kommt erst nach der Veranlagung – also deutlich später.
  • Ohne Steuererklärung bleibt die zu viel gezahlte Steuer beim Finanzamt.

Warum trotzdem Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung?

  • Freistellungsauftrag: Sofortige Steuerfreiheit bis zum Pauschbetrag, kein Papierkram.
  • NV-Bescheinigung: Vollständige Steuerfreiheit bei geringem Einkommen, auch bei hohen Kapitalerträgen.
  • Beide vermeiden den „Umweg“ über die spätere Steuererklärung und verbessern deine Liquidität.


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