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Förderkompass2

Tschüss Riester, willkommen Depot

Altersvorsorgereform 2027


  • Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab.
  • Unbürokratischer, chancenreicher und ohne die bekannten Garantiekosten, so das erklärte Ziel der Reform.
  • Wer 2026 noch einen Riester-Vertrag mit hoher Förderung abschließen kann, für den lohnt sich das mitunter noch.
  • Bestehende Verträge laufen unverändert weiter oder lassen sich ins neue System überführen.
  • Pauschale Empfehlungen greifen zu kurz.
  • Daher: Beraten lassen mit Vergleich

Mindestsparer

120 € Einzahlung im Jahr
+ 60 € Grundzulage 
= 180 € Sparsumme

 

Höchstförderung

1.800 € Einzahlung im Jahr
+ bis zu 540 € Grundzulage
= 2.340 € Sparsumme

Kinderzulage

bis zu 300 € pro Kind und Jahr
(Voraussetzung: mind. 300 € Eigenbeitrag)

 


Beispiel Familie mit drei Kindern:

1.800 € Eigenbeitrag
+ 540 € Grundzulage
+ 900 € Kinderzulage

= 3.240 € im Jahr


Mehr Rendite, aber ohne Garantie

Das neue Altersvorsorgedepot funktioniert anders als Riester: Sparerinnen und Sparer legen ihr Geld direkt in Investmentfonds an, etwa in börsengehandelte Indexfonds. Eine Garantie für die eingezahlten Beiträge gibt es dafür nicht mehr. Die Bundesregierung geht davon aus, dass gerade dieser Verzicht künftig höhere Renditen ermöglicht. Wer sich nicht intensiv mit Geldanlage beschäftigen möchte, bekommt trotzdem eine sichere Option: das sogenannte Standarddepot. Es ist gesetzlich reguliert, sicherheitsorientiert aufgebaut, und die Effektivkosten dürfen ein Prozent nicht übersteigen. Wer noch mehr Sicherheit sucht, kann weiterhin zu Produkten mit Kapitalgarantie greifen, etwa Rentenversicherungen.


Förderung neu gedacht: Sparleistungen statt Einkommensgrenzen

Bei Riester entschied früher das Einkommen über die Förderhöhe. Das ändert sich grundlegend. Künftig zählt allein die Sparleistung: Wer bis zu 360 € im Jahr einzahlt, erhält für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu. Darüber hinaus sinkt der Zuschuss auf 25 Cent je Euro, bis maximal 540 € Grundzulage erreicht sind. Zusätzlich bleibt eine steuerliche Komponente bestehen – Beiträge bis 1.800 € plus Zulage lassen sich als Sonderausgaben geltend machen. Und die Kinderzulage? Die bleibt erhalten, mit bis zu 300 € pro Kind jährlich.


Bleib informiert

Wer schon einen Riester-Vertrag vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen hat, muss nicht sofort handeln. Bestandsschutz sichert die bisherigen Konditionen ab, ein Wechsel ins neue Fördersystem ist aber möglich – im Einvernehmen mit dem Anbieter, unter Beibehaltung der sonstigen Vertragskonditionen. Auch in der Auszahlphase tut sich etwas: Die bislang oft teure Vollverrentung wird nicht mehr in jedem Fall Pflicht, reine Auszahlpläne sollen künftig ebenfalls möglich sein.

Wichtig ist: Niemand muss heute vorschnelle Entscheidungen treffen. Wer seine Situation kennt und fundiert informiert ist, bleibt handlungsfähig.

Mit unserem Förderkompass erhältst du schnell und unkompliziert eine erste, unverbindliche Einschätzung. Anhand weniger Angaben zeigt er dir, welche Förderung – Riester oder das neue Altersvorsorgedepot – für dich aktuell voraussichtlich mehr Potenzial bietet. Der Förderkompass dient dir zur Orientierung und hilft dir, deine Möglichkeiten besser einzuordnen — ohne Verpflichtung und ohne Entscheidungsdruck.


Was jetzt sinnvoll ist

  • Für die meisten Bestandskunden gilt: einfach weiter einzahlen und die neuen Produkte abwarten, sobald sie verfügbar sind.
  • Wer noch keinen Vertrag hat und 2026 keine Förderung verschenken möchte, sollte sich jetzt schon zu den Möglichkeiten beraten lassen.
  • Und wer kurz vor der Rente steht, sollte prüfen, ob sich ein Aufschub der Auszahlung bis 2027 lohnt.

Pauschale Empfehlungen sind eher unseriös, denn eine optimale Lösung hängt von deiner individuellen Situation ab. Eine unverbindliche Beratung schafft hier Klarheit.


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