Die Weihnachtszeit ist eine großartige und besinnliche Zeit. Kerzen schmücken den Adventskranz oder den Weihnachtsbaum und erzeugen Gemütlichkeit und Wärme. Doch was passiert, wenn der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum Feuer fängt und Ihr Wohnzimmer in Brand gerät? Welche Versicherung kommt nun für den entstanden Schaden auf? Damit Du das schöne Weihnachtsfest genießen können und Dir nichts im Wege steht, sind hier nützliche Tipps für Dich!
In der Regel springt die Hausratversicherung ein, wenn durch das Feuer Geschenke oder ein Teil der Einrichtung zerstört wurde. Das Feuer muss dennoch unter Aufsicht ausgebrochen sein.
Du kannst nicht mal eben die Kerzen anmachen und für eine halbe Stunde den Nachbarn besuchen. Damit würdest Du Deinen Versicherungsschutz gefährden, da Du grob fahrlässig gehandelt hättest. Bei vielen Versicherungen sind jedoch auch Schäden versichert, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einmal in seine Hausratpolice schauen.
Der Weihnachtsbaum ist in Brand geraten und Ihr Wohngebäude ist bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen. Versichert hierbei ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Mit Aufräum- und Abbruchkosten und die Wiedererrichtung.
Du bist am Heiligenabend bei Freunden eingeladen, dabei verschüttest Du aus Versehen ein Glas Wein auf dem teuren Wohnzimmerteppich. Du könntest den Schaden bei Deiner Privathaftpflichtversicherung einreichen, diese kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche an Dritte auf. Aufgepasst! Vorsatz ist davon meistens nicht versichert. Aber auch hier solltest Du einmal in Deine Versicherungspolice schauen.
Der Brandbegriff ist in der Hausratversicherung genau definiert:
„Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag."