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Fehler können teuer werden!

Testament, Vollmachten und Verfügungen


Mythen und Irrtümer

Die wohl bekannteste Form der Nachlassregelung ist das Testament. Leider existieren hier zahlreiche Mythen und Irrtümer, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Testament ungültig ist. Und dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die vielleicht nicht Deinen Wünschen entspricht.


Häufige Stolpersteine beim privaten Testament – und wie man sie vermeidet

 Fehler Nr. 1: Ein privates Testament ist nicht handschriftlich verfasst

Ein privatschriftliches Testament muss eigenhändig – also vollständig handschriftlich – geschrieben sein. Wird es teilweise mit dem Computer oder der Schreibmaschine erstellt, kann dies zur Unwirksamkeit führen. Auch Verweise auf nicht handschriftlich verfasste Anhänge sind problematisch.

Fehler Nr. 2: Die Unterschrift fehlt

Ein Testament sollte immer mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, das Datum anzugeben. Das hilft, falls mehrere Versionen existieren, die zeitlich eingeordnet werden müssen.

Fehler Nr. 3: Das Testament ist nicht auffindbar

Ein sicherer Aufbewahrungsort ist wichtig – ebenso wie die Information darüber, dass und wo ein Testament existiert. Ist dies nicht bekannt, kann es sein, dass das Testament nicht berücksichtigt wird und die gesetzliche Erbfolge greift. Bei einem notariellen Testament besteht die Gefahr des "Nicht-Auffindens" nicht, weil es bei der Bundesnotarkammer archiviert wird.

Fehler Nr. 4: Unklare Begriffe oder Rollenverteilungen

Es kommt vor, dass zwar genau beschrieben wird, wer was erhalten soll, aber nicht klar ist, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmer ist. Die genaue Verwendung juristischer Begriffe ist entscheidend – hier können Ratgeber oder Vorlagen helfen, sollten aber mit Bedacht genutzt werden.

Fehler Nr. 5: Unpräzise Formulierungen

Ein Testament sollte möglichst eindeutig sein. Vage Aussagen wie „die Person, die sich um mich kümmert“ können zu Auslegungsschwierigkeiten führen. Klare, nachvollziehbare Formulierungen sind hier besonders wichtig.

Fehler Nr. 6: Das Testament ist nicht mehr aktuell

Lebensumstände ändern sich – etwa durch Heirat, Scheidung, Geburten oder Vermögensveränderungen. Ein Testament sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, damit es den aktuellen Wünschen entspricht.

Fehler Nr. 7: Ein neues Testament ersetzt das alte nicht eindeutig

Wird ein neues Testament erstellt, sollte das vorherige ausdrücklich widerrufen werden. So lassen sich Missverständnisse und mögliche Streitigkeiten vermeiden.

Fehler Nr. 8: Einseitige Änderungen bei gemeinschaftlichen Testamenten

Ein gemeinschaftliches Testament – etwa zwischen Ehepartnern – kann nur gemeinsam geändert oder widerrufen werden. Nach dem Tod eines Partners ist eine Änderung nur möglich, wenn dies ausdrücklich vorgesehen wurde.

Fehler Nr. 9: Unverheiratete Paare verfassen ein gemeinsames privates Testament

Nur Ehepaare dürfen ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament erstellen. Für unverheiratete Paare ist ein notarielles Testament erforderlich, um rechtlich wirksam gemeinsam zu testieren.

Fehler Nr. 10: Frühere bindende Regelungen werden nicht berücksichtigt

Ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament kann nicht einfach durch ein neues Einzeltestament aufgehoben werden. Solche Dokumente sind rechtlich bindend und bedürfen einer gemeinsamen Änderung.


Die eigenen Wertvorstellungen zu formulieren und "das Vermächtnis" zu regeln, ist nicht einfach. Ein kompetenter Service hilft dir bei der bewussten Auseinandersetzung – mit den richtigen Fragen und möglichen Lösungen.

Über meine Partnerschaft zu JURA DIREKT kann ich dir anwaltliche Beratung zu Testament, Vollmachten und Verfügungen, sowie tolle Serviceleistungen vermitteln. Das ist gelebte Verantwortung gegenüber deinen Lieben, vor allem aber die selbstbestimmte Sicherheit, dass deine Wünsche respektiert werden.


Ich begleite dich gerne zu deinem „Endlich erledigt"-Gefühl.

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