direkt zum Seiteninhalt
Logo von
selbermacher-wohngebaeude

 

 

  Wohngebäude-
  Versicherung
  neu gedacht

 


Wohngebäude-Versicherung
neu gedacht


Zwei Tipps für eine innovative Wohngebäudeversicherung zu einem unschlagbaren Preis

  1. Der #selbermacher-Tarif, wenn Du keine zwei linken Hände hast.
  2. Die #papierlos-Variante, wenn Du das Abheften von Versicherungsunterlagen nicht leiden kannst.

Alles wird teurer! Diesem unerfreulichen Trend kannst Du in der Wohngebäudeversicherung entgegenwirken: mit dem #selbermacher-Tarif inkl. der #papierlos-Variante.


1. Der #selbermacher-Tarif und wie er funktioniert:

Du erhältst den mehrfach ausgezeichneten comfort-Schutz zum Top-Preis, wenn Du im Schadenfall kleinere Tätigkeiten (z. B. Maler- oder Tapezierarbeiten) selbst übernimmst. Die Selbstbeteiligung von 600 € entfällt und für Deine Eigenleistungen gibt es 25 € Stundenlohn sowie selbstverständlich Materialkosten und vieles mehr. 

Beispiel: Nach einem Leitungswasserschaden musst Du das Badezimmer streichen.

In diesem Fall entscheidest Du Dich dafür, die notwendigen Vorbereitungsarbeiten nach der Reparatur, wie z.B. das Abkleben von Armaturen und Fenster, selbst durchzuführen. Außerdem übernimmst Du das Streichen der Wände & Decke. Die Reparatur des Schadens, inkl. der dazu notwendigen Vorbereitungen – wie Fliesen abschlagen–, werden von einem Fachunternehmen durchgeführt und auch von der Versicherung im Rahmen der Bedingungen gezahlt. 

Für die geplante Eigenleistung erhältst Du:

  • 400 € für 16 Stunden Arbeit (25 € je geleistete Arbeitsstunde)
  • 100 € für 10 Liter Farbe
  • 80 € pauschal für Grundausstattung für Malerarbeiten
  • 25 € pauschal für die Entsorgung des Abfalls
  • 150 € pauschal für den Lüftungsaufwand – es wird keine maschinelle Trockung benötigt.
  • 25 € pauschal für die An- und Abfahrt zum Wertstoffhof, um die abgeschlagenen Fliesen usw. zu entsorgen 

Das macht in Summe: 780 €, die Du unbürokratisch von der Versicherung erstattet bekommst. Zum Nachweis der durchgeführten Eigenleistungen sind Fotos ausreichend!

Beispiel: Ein Sturm hat so stark gewütet, dass zwei Bäume im Garten entwurzelt wurden.

Beide Bäume liegen nun entwurzelt im Garten. Im Rahmen des #selbermacher sparst Du die Selbstbeteiligung in Höhe von 600 €, wenn Du die Aufräumarbeiten der Bäume selbst übernimmst. In diesem Fall musst Du keine weiteren Arbeiten durchführen. Zusätzlich erstattet die Alte Leipziger folgende Kosten unkompliziert und fair:

  • 50 € pauschal für die Leihgebühr einer Kettensäge
  • 150 € für das Kleinschneiden der Bäume (bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden)
  • 100 € pauschal für die Entsorgung (50 € pro Baum - mind. 15 cm Stammdurchmesser), z. B. für das Anmieten eines Anhhängers
  • 25 € pauschal für An- und Abfahrt Wertstoffhof

Und wenn Du einen Holzofen oder Kamin besitzt, kannst Du das Holz natürlich auch für den nächsten Winter behalten oder Du gibst es an Freunde und Bekannte weiter - die Entsorgungskosten erhältst Du dennoch.

Beispiel: Es hat zum Glück nicht wirklich gebrannt, aber Du hast einen Seng- und Schmorschaden im Wohnzimmer.

Du hast Dir im Wohnzimmer einen offenen Kamin eingerichtet. Gerade in der kalten Jahreszeit ist so etwas sehr gemütlich und lässt einen das kalte, nasse Wetter vergessen.

So ein offener Kamin hat aber auch seine Tücken! Während Du kurz in die Waschküche gehst, um die Waschmaschine anzustellen, kullert ein größeres Stück brennende Glut aus dem Brandplatz und macht an der nahegelegenen Wand halt. Die Tapete wird angesengt. Zum Glück bemerkst Du esauf dem Weg zurück und löschst das Stück Glut mit Wasser.

Im Rahmen des #selbermacher fällt keine Selbstbeteiligung an, wenn Du als Vorbereitungsarbeiten die beschädigte Tapete entfernst und die neue Tapete anbringst. Die folgende Kosten erstattet die Alte Leipziger unkompliziert und fair:

  • 100 € für 4 Arbeitsstunden (25 € je geleistete Arbeitsstunde)
  • 125 € Grundausstattung für Tapezierarbeiten
  • 100 € für 10 qm Vliestapete
  • 20 € für 500g Kleister zum Selbstanrühren
  • 20 € für 2 Liter Grundierung

Und zusätzlich hast Du noch die Selbstbeteiligung in Höhe von 600 € gespart.

Beispiel: Aufgrund eines Hagelschadens müssen die Rollläden ausgetauscht werden.

Zum Glück können die Rollläden einfach ausgetauscht werden und es ist nicht notwendig, die Wand bzw. Tapete zu reparieren. Daher ist keine Eigenleistung gemäß des Leistungskatalogs möglich, also musst Du nichts machen, außer den Schaden zu melden. Es fällt keine Selbstbeteiligung an.

Beispiel: Ein Sturm bläst Ziegel vom Dach.

Das ist ganz klar ein Fall für den Dachdecker. Dachdeckerarbeiten sind, wie z. B. Arbeiten an der Elektrik oder den Rohrleitungen, nicht Teil des #selbermacher. Dies bedeutet, dass von Dir keine Eigenleistungen für den Entfall der Selbstbeteiligung eingebracht werden müssen. Der Schaden am Dach wird durch einen Fachbetrieb behoben, die Kosten übernimmt die Versicherung in voller Höhe.

Du bist gelernter Dachdecker, Zimmerer oder Ähnliches? Wenn Du möchtest, kannst Du im Rahmen des #selbermachers Dein Dach reparieren. Selbstverständlich erhältst Du in Abstimmung mit der Schadenabteilung dann ebenso eine individuell festgelegte Entlohnung für Materialkosten und Arbeitszeit.


2. Die #papierlos-Variante und was diese bedeutet

Entscheidest Du Dich bei Deinem Wohngebäude-Schutz für die Korresponzenz über das Kundenportal fin4u, erhältst Du den #papierlos-Nachlass. Mit dieser Entscheidung trägst Du außerdem aktiv zum Umweltschutz bei.


Hört sich doch gut an, oder?

Gerne bespreche ich mit Dir die Möglichkeiten, wie wir Deine Wohngebäudeabsicherung optimieren können!


Ausgezeichneter Versicherungsschutz für #selbermacher!