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das zerrissene testament

 

 



Das zerrissene Testament

Vermeide Unklarheiten



Aus dem echten Leben

Ein zerrissenes Testament gilt als ein rechtlich wirksamer Widerruf – auch wenn es danach weiter im Schließfach aufbewahrt wird. Das hat das OLG Frankfurt kürzlich entschieden (Az. 21 W 26/25). Damit bleibt die gesetzliche Erbfolge bestehen. 

Der Fall

Der Erblasser war kinderlos mit seiner Ehefrau verheiratet. Nach seinem Tod erhielt sie – gemeinsam mit der Mutter des Erblassers – einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge. Zwei Monate später entdeckten die Beteiligten in einem Bankschließfach ein handschriftliches Testament, das einen Dritten als Alleinerben auswies. Dieses Testament war jedoch mittig zerrissen.

Das Nachlassgericht wertete das Zerreißen als Widerruf und sah keinen Anlass, den erteilten Erbschein einzuziehen. Die daraufhin eingelegte Beschwerde blieb auch vor dem OLG ohne Erfolg. Auch die Tatsache, dass das zerrissene Testament im Schließfach belassen wurde, ändere nichts an der rechtlichen Bewertung. Warum der Erblasser es nicht entsorgt habe, sei zwar unklar, reiche aber nicht aus, um die gesetzliche Vermutung zu entkräften.

Der Fall zeigt: Wer sein Testament ändern will, sollte es klar und eindeutig tun. 


Mit diesen Tipps vermeidest du teure Gerichtsverfahren und Anwaltskosten.

10 wichtige Regeln

  1. Handschriftlichkeit: Ein privates Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein.
  2. Unterschrift und Datum: Das Testament sollte mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und datiert sein.
  3. Auffindbarkeit: Das Testament sollte an einem Ort aufbewahrt werden, den die Erben kennen. Notarielle Testamente werden zentral archiviert und brauchen dann nur noch ein Eröffnungsprotokoll statt eines Erbscheins – so sind Erben meist schneller handlungsfähig.
  4. Klare Zuweisungen: Es muss klar zwischen Erben und Vermächtnisnehmern unterschieden werden.
  5. Vage Formulierungen: Formulierungen sollten klar und nachvollziehbar sein.
  6. Aktualität: Das Testament sollte regelmäßig an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
  7. Ungültigkeit alter Fassungen: Bei Erstellung eines neuen Testaments sollte die Gültigkeit des alten explizit aufgehoben werden.
  8. Gemeinschaftliches Testament: Änderungen müssen von allen Beteiligten gemeinsam vorgenommen werden.
  9. Unverheiratete Lebenspartner: Diese benötigen ein notarielles Testament. Ein gemeinsames handschriftliches Testament ist ungültig.
  10. Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament: Diese können nicht einfach durch ein Einzeltestament überschrieben werden.

Die eigenen Wertvorstellungen zu formulieren und "das Vermächtnis" zu regeln, ist nicht einfach. Ein kompetenter Service hilft dir bei der bewussten Auseinandersetzung.

Über meine Partnerschaft zu JURA DIREKT kann ich dir anwaltliche Beratung zu Testament, Vollmachten und Verfügungen, sowie tolle Serviceleistungen vermitteln. Das ist gelebte Verantwortung gegenüber deinen Lieben, vor allem aber die selbstbestimmte Sicherheit, dass deine Wünsche respektiert werden.


Ich begleite dich gerne zu deinem „Endlich erledigt"-Gefühl.