Niemand denkt gern darüber nach, doch das Leben hält sich nicht an Pläne. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung – manchmal ändert sich alles von einem Moment auf den anderen. Vielleicht denken wir noch daran für uns selbst Vollmachten oder Verfügungen zu erstellen, aber oft bleibt ein entscheidender Bereich unberücksichtigt: Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich es nicht mehr kann?
Viele Eltern glauben, im Ernstfall würden ohnehin zuerst die Großeltern oder Paten berücksichtigt. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Ohne schriftliche Verfügung müssen Richterinnen und Richter entscheiden, wer künftig das Sorgerecht übernimmt. Sie prüfen dabei Eignung, Lebenssituation, gesundheitliche Verfassung und sämtliche kindeswohlrelevanten Faktoren.
Das Problem
Gerichte wissen nicht, welche Person Ihrem Kind besonders nahe steht, wer Ihre Werte teilt oder wer Ihre Erziehung fortführen würde. Und selbst bei naheliegenden Kandidaten, wie z. B. den Großeltern, kann das Gericht zu einer anderen Entscheidung kommen, wenn es die Lebensumstände anders beurteilt.
Mit einer Sorgerechtsverfügung nutzen Eltern ihr gesetzliches Benennungsrecht nach § 1776 BGB und geben dem Gericht eine klare Orientierung.

Eine Sorgerechtsverfügung sollte handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Darin bestimmst du, wer im Ernstfall die Vormundschaft für dein Kind übernimmt – und wen du ausdrücklich ausschließen möchtest.
Das Familiengericht ist verpflichtet, deinen Willen zu berücksichtigen – es darf nur abweichen, wenn der vorgeschlagene Vormund objektiv ungeeignet wäre.
Das gibt deinen Kindern nicht nur Schutz, sondern auch Stabilität: