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Tipps zur Sicherheit

Die Grillsaison ist gestartet!


Die Temperaturen steigen, die Sonne scheint und der Grill steht für Familie und Freunde bereit. Grillen ist gesellig und lecker, egal was auf den Grillrost kommt. Doch jährlich passieren rund 4.000 Grillunfälle – wie die "Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin" (DGV e. V.) gezählt hat. Neben Verbrennungen fallen auch Gegenstände den Flammen zum Opfer. Was tun, wenn der Schaden da ist?


Eine gute Absicherung ist zwar wichtig, doch noch wichtiger ist eine sichere Ausstattung und ein paar Grundregeln, die jeder beachten sollte, um Unfällen vorzubeugen. 


5 Gebote: Sicherheit beim Grillen

Kein Brandbeschleuniger

Verwende bei einem Holzkohlegrill nie flüssigen Brandbeschleuniger wie Spiritus, Grillpasten oder Waschbenzin. Das ist die häufigste Ursache für schwere Grillunfälle. Verwende lieber einen Anzündkamin oder Anzündwürfel.

Abstand

Halte vor allem kleine Kinder vom Gas- oder Kohlegrill fern. Verbrennungen bei Kindern sind schwerwiegender, da das Narbengewebe nicht so mitwächst wie die gesunde Haut und so oft mehrere Eingriffe nötig werden.

Nur draußen

Beim Verbrennen von Holzkohle entsteht Kohlenmonoxyd – ein starkes und fatalerweise auch geruchloses Atemgift.

Standfest

Klingt selbstverständlich, passiert aber häufiger: der Grill steht nicht fest, kippt um und schon kann es Verbennungen geben.

Nicht mit Wasser löschen

Und wenn es doch mal daneben geht: Flammen keinesfalls mit Wasser löschen, da eine Verpuffung von heißem Wasserdampf zu Verbrennungen führen kann. Zum Ersticken der Flamme ist eine alte, aber vor allem feste Decke besser geeignet. Oder ein Feuerlöscher.


  • Solltest du dich beim Grillen selbst verletzten, deckt eine private Unfallversicherung solche Schäden ab. Die Hausratversicherung zahlt z. B., wenn deine Gartenmöbel in Flammen aufgehen. Eine private Haft­pflichtversicherung kommt für Schäden auf, wenn Dritte zu Schaden kommen. 
  • Achtung! Versicherungen greifen unter Umständen nicht, wenn Schäden durch grob fahrlässiges Handeln entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Schäden, die unter starkem Alkoholeinfluss verursacht werden.

Was tun, wenn es doch passiert ist?

  • Am wichtigsten: Bei Personenschäden sollte unverzüglich der Notruf verständigt werden.
  • Damit die Versicherung den Schadensfall abwickeln kann, sollte dieser bei der zuständigen Versicherung gemeldet werden.
  • Wichtige Angaben sind u. a. Namen des Schadensveruarsachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.
  • Schadenfotos in Detail- und Gesamtansicht sollten immer mit eingereicht werden.
  • Wenn vorhanden, können auch schon schadenbedingte Kostenvoranschläge eingereicht werden.

Lass uns gerne gemeinsam überprüfen, wie gut du abgesichert bist. Vereinbare jetzt deinen unverbindlichen Beratungstermin.

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